Jede Schwangerschaft – ob gewünscht oder nicht – bringt zahlreiche Fragen und Herausforderungen mit sich. In den Schwangerschaftsberatungsstellen in München und im Landkreis bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen und erhalten Unterstützung bei Problemen und in Krisen.
Wir beraten Sie vertraulich und auf Wunsch anonym.
Die Beratung ist kostenfrei.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Themen:
- Familienplanung
- Empfängnisverhütung und Sexualität
- Ungeplante Schwangerschaft
- Krisen und Paarprobleme
- Gesetzliche Regelungen und finanzielle Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Finanzielle Hilfen aus Stiftungen für Schwangere
- Entbindungsmöglichkeiten in Kliniken und Geburtshäusern
- Hebammen, Frühe Hilfen und Familienbildung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Vorbereitung auf das Leben mit einem Baby
- Pränataldiagnostische Untersuchungen
- Erkrankung oder Behinderung des Kindes
- Vertrauliche Geburt
- Unerfüllter Kinderwunsch
Wir beraten Sie und Ihre Partner*in:
- vertraulich
- ergebnisoffen
- unabhängig von Weltanschauung, Nationalität, Geschlecht und sexueller Orientierung
- auf Wunsch anonym
- kostenfrei
- bei Bedarf mit Hilfe von Dolmetscher*innen für Fremdsprachen und Gebärdensprache
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine kurze Mail. Wir vereinbaren dann einen raschen Beratungstermin mit Ihnen!
Hier finden Sie uns:
DONUM VITAE in Bayern e. V.*
www.haar.donum-vitae-bayern.de
Bahnhofplatz 4a
85540 Haar
089 / 327 08 46 – 0
ebz München e. V.*
Landwehrstr. 15 Rgb.
80336 München
Tel. 089 / 59 04 81 50
Echardinger Str. 63
81671 München
Tel. 089 / 59 04 82 50
Familienberatung Ismaning*
www.familienberatung-ismaning.de
Reichenbachstr. 1
85737 Ismaning
089 / 693 14 93 – 40/41
Frauen beraten e. V. München*
Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
Tel. 089 / 59 99 57 – 0
Lindenschmitstr. 37
81371 München
Tel. 089 / 74 72 35 – 0
Albert-Schweitzer-Str. 66
81735 München
Tel. 089 / 67 80 41 04 – 0
Landeshauptstadt München*
www.muenchen.de/
schwangerschaftsberatung
Gesundheitsreferat
Bayerstr. 28a
80335 München
Tel. 089 / 233 – 478 71
Landratsamt München*
www.landkreis-muenchen.de/schwangerschaft
Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel. 089 / 62 21 – 21 96
Tel. 089 / 62 21 – 0
pro familia –
Ortsverband München e. V.*
Türkenstr. 103
80799 München
Tel. 089 / 33 00 84 – 0
Bodenseestr. 228 Rgb.
81243 München
Tel. 089 / 89 76 73 – 0
Blodigstr. 4
80933 München
Tel. 089 / 314 44 25
Sozialdienst katholischer Frauen München e. V.
Dachauer Str. 48
80335 München
Tel. 089 / 559 81 – 227
Werner-Eckert-Str. 11
81829 München
Tel. 089 / 94 38 01 42 – 0
* Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Sie beraten auch nach §219 Strafgesetzbuch im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
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ebz München e. V.*
Landwehrstr. 15 Rgb.
80336 München
Tel. 089 / 59 04 81 50
Echardinger Str. 63
81671 München
Tel. 089 / 59 04 82 50
Familienberatung Ismaning*
www.familienberatung-ismaning.de
Reichenbachstr. 1
85737 Ismaning
089 / 693 14 93 – 40/41
Frauen beraten e. V. München*
Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
Tel. 089 / 59 99 57 – 0
Lindenschmitstr. 37
81371 München
Tel. 089 / 74 72 35 – 0
Albert-Schweitzer-Str. 66
81735 München
Tel. 089 / 67 80 41 04 – 0
Landeshauptstadt München*
www.muenchen.de/schwangerschaftsberatung
Gesundheitsreferat
Bayerstr. 28a
80335 München
Tel. 089 / 233 – 478 71
Landratsamt München*
www.landkreis-muenchen.de/schwangerschaft
Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel. 089 / 62 21 – 21 96
Tel. 089 / 62 21 – 0
pro familia –
Ortsverband München e. V.*
Türkenstr. 103
80799 München
Tel. 089 / 33 00 84 – 0
Bodenseestr. 228 Rgb.
81243 München
Tel. 089 / 89 76 73 – 0
Blodigstr. 4
80933 München
Tel. 089 / 314 44 25
Sozialdienst katholischer Frauen München e. V.
Dachauer Str. 48
80335 München
Tel. 089 / 559 81 – 227
Werner-Eckert-Str. 11
81829 München
Tel. 089 / 94 38 01 42 – 0
* Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Sie beraten auch nach §219 Strafgesetzbuch im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
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Reichenbachstr. 1 | 85737 Ismaning
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Frauen beraten e. V. München*
Herzog-Wilhelm-Str. 16 | 80331 München
Tel. 089 / 59 99 57 – 0
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Tel. 089 / 74 72 35 – 0
Albert-Schweitzer-Str. 66 | 81735 München
Tel. 089 / 67 80 41 04 – 0
Landratsamt München*
www.landkreis-muenchen.de/schwangerschaft
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Tel. 089 / 62 21 – 21 96
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pro familia –
Ortsverband München e. V.*
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Bodenseestr. 228 Rgb. | 81243 München
Tel. 089 / 89 76 73 – 0
Blodigstr. 4 | 80933 München
Tel. 089 / 314 44 25
Sozialdienst katholischer Frauen München e. V.
Dachauer Str. 48 | 80335 München
Tel. 089 / 559 81 – 227
Werner-Eckert-Str. 11 | 81829 München
Tel. 089 / 94 38 01 42 – 0
* Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Sie beraten auch nach §219 Strafgesetzbuch im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Kostenfreie Verhütungsmittel in Stadt und Landkreis München
1. Bis zum Alter von 21 Jahren bekommen Sie Verhütungsmittel (außer Kondomen) kostenlos über ein Rezept Ihres Arztes / Ihrer Ärztin.
2. Ab einem Alter von 22 Jahren übernehmen die Stadt München und der Landkreis München die Kosten für Verhütungsmittel in bestimmten Fällen.
Dazu müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie erhalten
- Bürgergeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
oder
- machen gerade ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr
- haben nur ein geringes Einkommen
- sind im Bundesfreiwilligendienst tätig.
Bei Kosten über 100 € müssen Sie vorher (!) den Antrag stellen. Dazu legen Sie bitte einen Kostenvoranschlag der Ärztin oder des Arztes für das Verhütungsmittel vor.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen beantworten gern Ihre Fragen dazu!
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Informationen (in vielen Sprachen) zu den Methoden zur Verhütung von Schwangerschaften und vieles mehr finden Sie hier:
Translation in English
Traduction en français
ترجمه به دری
الترجمة باللغة العربية
Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung)
Sie sind schwanger und denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?
Nur Sie entscheiden, ob ein Schwangerschaftsabbruch gemacht wird, niemand sonst.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei möglich, wenn Sie drei Dinge beachten:
1. Sie müssen eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle machen. Die Beratung ist kostenfrei und im Anschluss erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. Diese müssen Sie in der Arztpraxis vorlegen, in der der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
2. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
3. Die Schwangerschaft darf nur bis zum Ende der 12. Woche (entspricht 14 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode) abgebrochen werden.
Ein freiwillig entschiedener Schwangerschaftsabbruch muss selber bezahlt werden.
Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt oder Sie soziale Leistungen beziehen, kann eine Kostenübernahme beantragt werden, die das jeweilige Bundesland, in dem Sie wohnen, übernimmt. Die Kostenübernahmebescheinigung erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn Sie privat krankenversichert sind.
Die Kostenübernahmebescheinigung muss vor dem Schwangerschaftsabbruch besorgt und in der Praxis, in der der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, vorgelegt werden. In der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen kann dies näher besprochen werden.
Es gibt zwei Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch.
Abbruch mit Medikamenten:
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 7. Woche nach der Befruchtung (9. Woche nach dem ersten Tag der letzten Periode) möglich. Hierfür müssen Sie mindestens zweimal, manchmal auch dreimal in die Praxis kommen. Beim ersten Termin erhalten Sie ein Medikament, welches die Schwangerschaft beendet, und beim zweiten Termin Medikamente, die zur Abbruchsblutung führen.
Abbruch durch eine Operation:
Der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch kann ambulant mit Narkose oder mit örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Während der Narkose wird der Gebärmutterhals mit einem Metallstäbchen vorsichtig gedehnt und der Embryo aus der Gebärmutter durch ein Absauggerät entfernt. Der Eingriff dauert etwa zehn Minuten. Im Anschluss müssen Sie sich noch für einige Stunden in der Praxis ausruhen, bevor Sie in Begleitung nach Hause gehen können.
Beide Methoden haben Vor- und Nachteile und keine der beiden Methoden ist grundsätzlich für alle Frauen gleich gut geeignet. Bitte halten Sie dazu auch Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin, bevor Sie sich für eine Methode entscheiden.
Blutungen und Unterleibsschmerzen nach dem Schwangerschaftsabbruch sind normal. Schonen Sie sich nach dem Abbruch einige Tage. Bei starken Blutungen oder Schmerzen sowie Fieber wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Direkt nach dem Schwangerschaftsabbruch beginnt ein neuer Zyklus und Sie können erneut schwanger werden. Daher ist eine entsprechende Verhütung sehr wichtig.
Alle diese Themen können Sie auch mit Ihrem/Ihrer Berater*in in der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen näher besprechen!