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Savjetovanje o trudnoći

Pregnancy Counselling Service

مشاوره  بارداری

Schwangerschafts­beratung

Cabinetul de consiliere de sarcină

للحوامل  الاستشارة

Hamilelik Danışmanlığı

Centre Conseil Grossesse

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Jede Schwangerschaft – ob gewünscht oder nicht – bringt zahlreiche Fragen und Heraus­forderungen mit sich. In den Schwangerschafts­beratungs­stellen in München und im Landkreis bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen und erhalten Unterstützung bei Problemen und in Krisen.
Wir beraten Sie vertraulich und auf Wunsch anonym.
Die Beratung ist kostenfrei.

Wir unterstützen Sie zu folgenden Themen:

  • Familienplanung
  • Empfängnisverhütung und Sexualität
  • Ungeplante Schwangerschaft
  • Krisen und Paarprobleme
  • Gesetzliche Regelungen und finanzielle Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • Finanzielle Hilfen aus Stiftungen für Schwangere
  • Entbindungsmöglichkeiten in Kliniken und Geburtshäusern
  • Hebammen, Frühe Hilfen und Familien­bildung, Kinder­­betreuungs­­möglichkeiten
  • Vorbereitung auf das Leben mit einem Baby
  • Pränataldiagnostische Untersuchungen
  • Erkrankung oder Behinderung des Kindes
  • Vertrauliche Geburt
  • Unerfüllter Kinderwunsch

Schwangerschafts-Beratung
Infos in Leichter Sprache

Wir beraten Sie und Ihre Partner*in:

  • vertraulich
  • ergebnisoffen
  • unabhängig von Weltanschauung, Nationalität, Geschlecht und sexueller Orientierung
  • auf Wunsch anonym
  • kostenfrei
  • bei Bedarf mit Hilfe von Dolmetscher*innen für Fremdsprachen und Gebärdensprache

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine kurze Mail. Wir vereinbaren dann einen raschen Beratungstermin mit Ihnen!

Hier finden Sie uns:

DONUM VITAE in Bayern e. V.*

www.haar.donum-vitae-bayern.de

Bahnhofplatz 4a
85540 Haar
089 / 327 08 46 – 0

ebz München e. V.*

www.ebz-muenchen.de

Landwehrstr. 15 Rgb.
80336 München
Tel. 089 / 59 04 81 50

Echardinger Str. 63
81671 München
Tel. 089 / 59 04 82 50

Familienberatung Ismaning*

www.familienberatung-ismaning.de

Reichenbachstr. 1
85737 Ismaning
089 / 693 14 93 – 40/41

Frauen beraten e. V. München*

www.frauen-beraten.de

Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
Tel. 089 / 59 99 57 – 0

Lindenschmitstr. 37
81371 München
Tel. 089 / 74 72 35 – 0

Albert-Schweitzer-Str. 66
81735 München
Tel. 089 / 67 80 41 04 – 0

Landeshauptstadt München*

www.muenchen.de/
schwangerschaftsberatung

Gesundheitsreferat

Bayerstr. 28a
80335 München
Tel. 089 / 233 – 478 71

Landratsamt München*

www.landkreis-muenchen.de/schwangerschaft

Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel. 089 / 62 21 – 21 96
Tel. 089 / 62 21 – 0

pro familia –
Ortsverband München e. V.*

www.profamilia.de

Türkenstr. 103
80799 München
Tel. 089 / 33 00 84 – 0

Bodenseestr. 228 Rgb.
81243 München
Tel. 089 / 89 76 73 – 0

Blodigstr. 4
80933 München
Tel. 089 / 314 44 25

Sozialdienst katholischer Frauen München e. V.

www.skf-muenchen.de

Dachauer Str. 48
80335 München
Tel. 089 / 559 81 – 227

Werner-Eckert-Str. 11
81829 München
Tel. 089 / 94 38 01 42 – 0

* Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Sie beraten auch nach §219 Strafgesetzbuch im Schwangerschaftskonflikt.

Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine kurze Mail. Wir vereinbaren dann einen raschen Beratungstermin mit Ihnen!

Hier finden Sie uns:

DONUM VITAE in Bayern e. V.*

www.haar.donum-vitae-bayern.de

Bahnhofplatz 4a
85540 Haar
089 / 327 08 46 – 0

ebz München e. V.*

www.ebz-muenchen.de

Landwehrstr. 15 Rgb.
80336 München
Tel. 089 / 59 04 81 50

Echardinger Str. 63
81671 München
Tel. 089 / 59 04 82 50

Familienberatung Ismaning*

www.familienberatung-ismaning.de

Reichenbachstr. 1
85737 Ismaning
089 / 693 14 93 – 40/41

Frauen beraten e. V. München*

www.frauen-beraten.de

Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
Tel. 089 / 59 99 57 – 0

Lindenschmitstr. 37
81371 München
Tel. 089 / 74 72 35 – 0

Albert-Schweitzer-Str. 66
81735 München
Tel. 089 / 67 80 41 04 – 0

Landeshauptstadt München*

www.muenchen.de/schwangerschaftsberatung
Gesundheitsreferat

Bayerstr. 28a
80335 München
Tel. 089 / 233 – 478 71

Landratsamt München*

www.landkreis-muenchen.de/schwangerschaft

Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel. 089 / 62 21 – 21 96
Tel. 089 / 62 21 – 0

pro familia –
Ortsverband München e. V.*

www.profamilia.de

Türkenstr. 103
80799 München
Tel. 089 / 33 00 84 – 0

Bodenseestr. 228 Rgb.
81243 München
Tel. 089 / 89 76 73 – 0

Blodigstr. 4
80933 München
Tel. 089 / 314 44 25

Sozialdienst katholischer Frauen München e. V.

www.skf-muenchen.de

Dachauer Str. 48
80335 München
Tel. 089 / 559 81 – 227

Werner-Eckert-Str. 11
81829 München
Tel. 089 / 94 38 01 42 – 0

* Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Sie beraten auch nach §219 Strafgesetzbuch im Schwangerschaftskonflikt.

Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

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DONUM VITAE in Bayern e. V.*

www.haar.donum-vitae-bayern.de

Bahnhofplatz 4a | 85540 Haar
089 / 327 08 46 – 0

ebz München e. V.*

www.ebz-muenchen.de

Landwehrstr. 15 Rgb. | 80336 München
Tel. 089 / 59 04 81 50

Echardinger Str. 63 | 81671 München
Tel. 089 / 59 04 82 50

Familienberatung Ismaning*

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089 / 693 14 93 – 40/41

Frauen beraten e. V. München*

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Tel. 089 / 74 72 35 – 0

Albert-Schweitzer-Str. 66 | 81735 München
Tel. 089 / 67 80 41 04 – 0

Landeshauptstadt München*

www.muenchen.de/schwangerschaftsberatung
Gesundheitsreferat

Bayerstr. 28a | 80335 München
Tel. 089 / 233 – 478 71

Landratsamt München*

www.landkreis-muenchen.de/schwangerschaft

Mariahilfplatz 17 | 81541 München
Tel. 089 / 62 21 – 21 96
Tel. 089 / 62 21 – 0

pro familia –
Ortsverband München e. V.*

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Türkenstr. 103 | 80799 München
Tel. 089 / 33 00 84 – 0

Bodenseestr. 228 Rgb. | 81243 München
Tel. 089 / 89 76 73 – 0

Blodigstr. 4 | 80933 München
Tel. 089 / 314 44 25

Sozialdienst katholischer Frauen München e. V.

www.skf-muenchen.de

Dachauer Str. 48 | 80335 München
Tel. 089 / 559 81 – 227

Werner-Eckert-Str. 11 | 81829 München
Tel. 089 / 94 38 01 42 – 0

* Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Sie beraten auch nach §219 Strafgesetzbuch im Schwangerschaftskonflikt.

Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Kostenfreie Verhütungsmittel in Stadt und Landkreis München

1. Bis zum Alter von 21 Jahren bekommen Sie Verhütungsmittel (außer Kondomen) kostenlos über ein Rezept Ihres Arztes / Ihrer Ärztin.

2. Ab einem Alter von 22 Jahren übernehmen die Stadt München und der Landkreis München die Kosten für Verhütungsmittel in bestimmten Fällen.

    Dazu müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    Sie erhalten

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)​
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld oder Kinderzuschlag

    oder

    • machen gerade ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

    • haben nur ein geringes Einkommen 
    • sind im Bundesfreiwilligendienst tätig.
    Sie können dann im Sozialbürgerhaus bzw. im Landratsamt einen Antrag stellen. Sie können den Antrag auch online stellen.
    Bei Kosten unter 100 € bekommen Sie das Geld für das Verhütungsmittel erstattet – nach Vorlage des Rezeptes und der Kaufquittung.

    Bei Kosten über 100 € müssen Sie vorher (!) den Antrag stellen. Dazu legen Sie bitte einen Kostenvoranschlag der Ärztin oder des Arztes für das Verhütungsmittel vor.

    Die Schwangerschaftsberatungsstellen beantworten gern Ihre Fragen dazu!

    Weitere Informationen erhalten Sie unter

    Informationen (in vielen Sprachen) zu den Methoden zur Verhütung von Schwangerschaften und vieles mehr finden Sie hier:

    Translation in English

    Traduction en français

    ترجمه به دری

    الترجمة باللغة العربية

    Kostenlose Verhütungs-Mittel
    Infos in Leichter Sprache

    Schwanger­schafts­abbruch (Abtreibung)

    Sie sind schwanger und denken über einen Schwanger­schafts­abbruch nach?
    Nur Sie entscheiden, ob ein Schwanger­schafts­abbruch gemacht wird, niemand sonst.
    Ein Schwanger­schafts­abbruch ist in Deutschland straffrei möglich, wenn Sie drei Dinge beachten:

    1. Sie müssen eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwanger­schafts­­beratungs­stelle machen. Die Beratung ist kosten­frei und im Anschluss erhalten Sie eine Beratungs­bescheinigung. Diese müssen Sie in der Arzt­praxis vorlegen, in der der Schwanger­schafts­abbruch durch­geführt wird.

    2. Zwischen der Beratung und dem Schwanger­schafts­abbruch müssen 3 Tage liegen.

    3. Die Schwanger­schaft darf nur bis zum Ende der 12. Woche (entspricht 14 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode) abgebrochen werden.

    Ein freiwillig entschiedener Schwanger­schafts­abbruch muss selber bezahlt werden.

    Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt oder Sie soziale Leistungen beziehen, kann eine Kosten­übernahme beantragt werden, die das jeweilige Bundesland, in dem Sie wohnen, übernimmt. Die Kosten­­übernahme­­bescheinigung erhalten Sie bei einer gesetzlichen Kranken­­kasse, auch wenn Sie privat kranken­­versichert sind.

    Die Kosten­übernahme­­bescheinigung muss vor dem Schwanger­­schafts­­abbruch besorgt und in der Praxis, in der der Schwanger­schafts­­abbruch durch­­geführt wird, vorgelegt werden. In der Beratungs­­stelle für Schwangerschafts­fragen kann dies näher besprochen werden.

    Es gibt zwei Methoden für einen Schwanger­schafts­abbruch.

    Abbruch mit Medikamenten:

    Der medikamentöse Schwanger­schafts­abbruch ist bis zur 7. Woche nach der Befruchtung (9. Woche nach dem ersten Tag der letzten Periode) möglich. Hierfür müssen Sie mindestens zweimal, manchmal auch dreimal in die Praxis kommen. Beim ersten Termin erhalten Sie ein Medikament, welches die Schwanger­schaft beendet, und beim zweiten Termin Medikamente, die zur Abbruchs­blutung führen.

    Abbruch durch eine Operation:

    Der instrumentelle Schwanger­schafts­abbruch kann ambulant mit Narkose oder mit örtlicher Betäubung durch­geführt werden. Während der Narkose wird der Gebärmutter­hals mit einem Metall­stäbchen vorsichtig gedehnt und der Embryo aus der Gebärmutter durch ein Absaug­gerät entfernt. Der Eingriff dauert etwa zehn Minuten. Im Anschluss müssen Sie sich noch für einige Stunden in der Praxis ausruhen, bevor Sie in Begleitung nach Hause gehen können.

    Beide Methoden haben Vor- und Nachteile und keine der beiden Methoden ist grundsätzlich für alle Frauen gleich gut geeignet. Bitte halten Sie dazu auch Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin, bevor Sie sich für eine Methode entscheiden.

    Blutungen und Unterleibsschmerzen nach dem Schwangerschaftsabbruch sind normal. Schonen Sie sich nach dem Abbruch einige Tage. Bei starken Blutungen oder Schmerzen sowie Fieber wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

    Direkt nach dem Schwangerschaftsabbruch beginnt ein neuer Zyklus und Sie können erneut schwanger werden. Daher ist eine entsprechende Verhütung sehr wichtig.

    Alle diese Themen können Sie auch mit Ihrem/Ihrer Berater*in in der Beratungs­stelle für Schwanger­schafts­fragen näher besprechen!

    Translation in English

    Traduction en français

    ترجمه به دری

    الترجمة باللغة العربية

    Schwangerschafts-Abbruch – Abtreibung
    Infos in Leichter Sprache

    Weitere Hinweise finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Beratungsstelle.

    Weitere Hinweise finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Beratungsstelle.

    Weitere Hinweise finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Beratungsstelle.

     Suchen Sie nach einer Beratungsstelle außerhalb von München?

    Hier finden Sie Beratungsstellen in ganz Deutschland:

    BZgA Beratungsstellensuche

    Möchten Sie sich über weitere Angebote und Leistungen für Schwangere und Familien in Bayern informieren?

    Hier finden Sie interessante Infos und Hinweise:

    schwanger-in-bayern

    Schwanger und keiner darf es wissen?

    Wenn Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten mit jemandem sprechen möchten:

    Hilfetelefon für Schwangere in Not